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Viele zahlen jetzt mehr Steuern
Auf unserer letzten Sonderseite „Recht & Steuer” haben wir die möglichen Gewinner der Erbschaftssteuerreform vorgestellt. Heute geht es um die Verlierer.
Zu den Verlierern zählen Geschwister, Neffen, Nichten sowie Schwiegerkinder und Partner ohne Trauschein. Sie trifft es hart. Alle zahlen sie deutlich mehr Steuern als bisher. Zwar wurden auch ihre Freibeträge angehoben, diese gleichen jedoch den höheren Steuersatz nicht aus. Hinzu kommt, dass diese Personen eine ererbte Immobilie mit dem vollen Verkehrswert zu versteuern haben, auch wenn sie sie selbst bewohnen.
Geschwister, Neffen und Nichten sind die großen Verlierer der Erbschaftssteuerreform. Mussten sie bisher Zuwendungen des Erblassers - je nach Höhe - meist „nur” mit 12 bis 27 Prozent versteuern, zahlen sie jetzt pauschal 30 Prozent (!) Steuern für jeden Euro, der über ihrem Freibetrag von 20.000 Euro liegt.
Ein Beispiel: Der verwitwete, kinderlose Onkel Hans vererbt seiner Lieblingsnichte Helga sein Haus (Verkehrswert 320.000 Euro). Helga muss 300.000 Euro (Freibetrag 20.000 Euro) versteuern. Ihr Steuersatz beträgt 30 Prozent. Sie zahlt im Ergebnis 90.000 Euro Steuern. Ob sie das Haus dann noch halten kann? Der gleiche Steuersatz trifft Geschwister, die einander beerben. Auch die kinderlosen Erblasser selbst zählen zu den Verlierern der Reform. Deren Wunsch, ihre oft hart erarbeitete Immobilie innerhalb der „Großfamilie” zu erhalten, wird oft nicht in Erfüllung gehen. Denn ihre Erben werden die Erbschaftssteuer häufig nur aufbringen, wenn sie die Nachlassimmobilie verkaufen.
Ein weiterer Verlierer: Der Partner ohne Trauschein. In den meisten Fällen steht er jetzt noch schlechter da als bisher. Zwar hat sich sein Freibetrag von 5.200 auf 20.000 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht hat sich jedoch auch sein Steuersatz, nämlich auf 30 Prozent ab dem ersten, den Freibetrag übersteigenden Euro.
Ein Beispiel: Josef und Maria leben ohne Trauschein seit langen Jahren zusammen. Josef stirbt und hinterlässt Maria ein Haus (Verkehrswert 400.000 Euro) sowie 100.000 Euro Geldvermögen. Obwohl sie weiter im Haus wohnt, greift bei ihr nicht die Ehegattenregelung, dass der Partner das selbstbewohnte Haus steuerfrei übernehmen kann. Maria hat also 500.000 Euro (abzüglich Freibetrag von 20.000 Euro) mit 30 Prozent zu versteuern. Ihre Steuerlast beträgt 160.000 Euro! Fazit: Ob diese Steuerreform die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach Gleichbehandung erfüllt, mag bezweifelt werden. Dennoch tut man gut daran, diese steuerlichen Belastungen bei der Nachlassplanung frühzeitig zu berücksichtigen.
