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Zehn Tipps rund ums Testament
Rechtsanwalt Kai Schäfer von der Bad Aiblinger Steuerkanzlei „Haubner, Schäfer und Partner“ beantwortet die zehn wichtigsten Fragen zum Thema Erbrecht.
1. Brauche ich ein notarielles Testament?
Ein notarielles Testament ist kein Muss. Grundsätzlich kann man auch mit einem handschriftlich verfassten Testament seinen Nachlass regeln. Allerdings werden bei der Abfassung eines Testaments nicht selten Fehler gemacht, die zum Beispiel aus rechtlicher Unkenntnis zu unbeabsichtigten Erbfolgen führen können.
2. Welchen Inhalt und welche Form muss ein Testament haben?
Mit dem Testament kann der Erblasser den oder die Erben bestimmen. Dabei kann er nach Belieben über sein Vermögen verfügen, lediglich sittenwidrige Verfügungen sind verboten. Da das Testament zur Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers auszulegen ist, sollte der Text so eindeutig wie möglich verfasst werden. Ein privatschriftliches Testament muss grundsätzlich mit eigener Hand geschrieben sein. Computer oder Schreibmaschine sind also tabu. Es muss mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrieben sein, außerdem sind der Ort und das Datum wichtig.
3. Was ist ein Berliner Testament?
Dabei handelt es sich um ein Testament von Ehe- oder Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Grund für die Errichtung eines Berliner Testaments ist die meist berechtigte Sorge um die Versorgung des überlebenden Ehegatten. Die Kinder oder andere Personen sollen erst nach dem Tod des letzten Ehegatten erben können.
4. Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament kann sich im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer nachteilig auswirken. So werden die Freibeträge der Erbschaftssteuer für die Kinder nicht genutzt und der überlebende Ehegatte muss das gesamte Erbe versteuern. Nach dem Tod des überlebenden Ehegatten müssen die Kinder nochmals auf das volle Erbe Erbschaftsteuer zahlen. Die Alleinerben zahlen also kräftig drauf. Durch geschickte Planung kann die Steuerlast aber erheblich gesenkt werden.
5. Wo deponiere ich mein Testament?
Für die Aufbewahrung von Testamenten gibt es keine besonderen Vorschriften. Es kann zuhause, beim Anwalt, Notar oder auch beim Nachlassgericht verwahrt werden.
6. Wie ändere ich mein Testament?
Sie können Ihr Testament jederzeit und so oft Sie wollen ändern, widerrufen oder ergänzen. Änderungen sollten auch wieder mit Datum und Unterschrift versehen werden, damit überprüft werden kann, ob wirklich der Betroffene selbst das Testament geändert hat.
7. Was ist ein Vermächtnis?
Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser bestimmten Personen einzelne Gegenstände aus dem Nachlass oder eine aus dem Nachlass zu zahlende Geldsumme zukommen lassen. Ein Vermächtnis kann auch ein lebenslanges Nutzungsrecht an einer Wohnung sein, oder die Übertragungen eines GmbH-Anteils.
8. Was ist eine Teilungsanordnung?
Eine Teilungsanordnung kann vom Erblasser im Testament verfügt werden, wenn mehrere Personen Erben werden. Grundsätzlich ist ein Nachlass nach Quoten aufgeteilt, das heißt ein Erbe bekommt eine Hälfte, ein anderer ein Viertel oder drei Erben je ein Drittel.
9. Welche Rolle spielt der Pflichtanteil bei der Formulierung eines Testaments?
Der Pflichtanteil kann nur unter bestimmten Umständen entzogen werden. Etwa wenn ein Kind seinen Eltern nach dem Leben trachtet, oder misshandelt. Der Pflichtanteil kann auch entzogen werden, wenn ein Abkömmling einen außergewöhnlichen Lebenswandel gegen den Willen des Erblassers führt.
10. Was ist ein Behindertentestament?
Dabei handelt es sich um ein Testament zugunsten behinderter Angehöriger. Menschen mit Behinderung sind häufig Bezieher von Sozialleistungen. Erbt der Hilfeempfänger, so kann das ererbte Vermögen dem Sozialträger zufallen, der Erbe selbst bekommt nur eine Grundversorgung.
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